Corona Regeln für Gottesdienste im Pastoralen Raum Brakeler Land
aus dem Pfarrbüro Brakel haben Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat Erkeln folgendes Schreiben erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 18.08.2021 informiert Herr Generalvikar Hardt über die geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 20.08 zunächst befristet bis zum 17.09.2021).Für uns heißt dies konkret für Gottesdienste im Innen- und Außenbereich:
1. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist weiterhin einzuhalten, ausgenommen bleiben gemeinsame Haushalte.
2. Alle Teilnehmenden haben beim gemeinsamen Singen im Innenraum eine medizinische Maske zu tragen. Sie Maske kann nach dem Gesang abgenommen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht, auch beim gemeinsamen Gesang.
3. Die Kontaktdaten müssen nicht mehr erhoben werden.
4. Bei Sondergottesdiensten (Trauungen, Tauften) kann auf die Maskenpflicht, sowie die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden, wenn alle teilnehmenden nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).Msgr. Andreas Kurte, Pfr.